
Der zwölftägige direkte Konflikt zwischen Iran und Israel im Juni 2025 hatte Folgen, die nicht nur das militärische und strategische Gleichgewicht in der Region, sondern auch Irans Verständnis innerer Sicherheit grundlegend beeinflussten. Israel führte dabei gezielte Tötungen, Cyberangriffe und Luftoperationen gegen kritische militärische, sicherheitsbezogene und nukleare Infrastrukturanlagen Irans durch und erreichte ein bislang beispielloses Ausmaß tiefer Infiltration. Die Verluste und Sicherheitslücken verstärkten in Iran, insbesondere unter den politischen Eliten, die Sorge über feindliche Geheimdienstaktivitäten mit Unterstützung aus dem Inneren. In dieser Atmosphäre verabschiedete Irans Islamische Beratende Versammlung am 23. Juni 2025 das „Gesetz zur Verschärfung der Strafen für Spionage und Zusammenarbeit mit dem zionistischen Regime und feindlichen Staaten“ (Tarh-e Tashdid-e Mojazat-e Jasusan va Hamkari-konandegan ba Rezhim-e Sahyunisti va Keshvarha-ye Motakhasem) („Iran moves to“, 2025; „New Iran espionage“, 2025). Das Gesetz stufte nicht nur die Weitergabe militärischer Informationen, sondern auch Handlungen wie demoralisierende Äußerungen im Krieg, die Übermittlung von Informationen an feindliche Medien und die Bereitstellung technischer Kommunikationsunterstützung als schwere Straftaten ein („Iran: Concerns over“, 2025).
Geltungsbereich des Gesetzes und Straftatbestände
Die gesetzliche Regelung geht über den herkömmlichen Spionagebegriff hinaus und schafft ein breites, unscharf definiertes Spektrum von Straftaten. Erfasst wird nicht nur die Weitergabe von Staatsgeheimnissen an ausländische Nachrichtendienste, sondern auch eine Vielzahl von Handlungen, die als „indirekte Zusammenarbeit mit einem feindlichen Staat“ bezeichnet werden. Dazu gehören die Demoralisierung der Öffentlichkeit durch Äußerungen im Krieg, die Übermittlung von Informationen oder Bildern an ausländische Medien, die Nutzung technischer Infrastrukturdienste feindlicher Länder wie Starlink, die Weitergabe von Standortinformationen der iranischen Streitkräfte oder der Revolutionsgarde sowie die Teilnahme an Protesten („New Iran espionage“, 2025; „Iran's crackdown“, 2025). Persischsprachigen Quellen zufolge enthält die überarbeitete Fassung des Gesetzes die weit gefasste Definition „jegliche operative Tätigkeit, die der Sicherheit des Landes oder den nationalen Interessen zuwiderläuft“ („مجازات اعدام “, 2025). Das Gesetz ordnet jede dieser Handlungen als „vom Feind unterstützte Aktivität zur Schwächung der nationalen Sicherheit der Islamischen Republik Iran“ ein und ebnet damit den Weg für verschärfte Strafen. Insbesondere in Kriegszeiten begangene Delikte können mit Tatbeständen wie „Efsad fi-l-Arz“ (Verderbnis auf Erden) oder „Moharebeh“ (bewaffneter Kampf gegen den Feind) verknüpft und mit Sanktionen bis hin zur Todesstrafe geahndet werden (Amnesty International, 2025).
Die neue Regelung stellt hinsichtlich ihrer Sanktionen eine der härtesten Maßnahmen im iranischen Rechtssystem dar. Nach dem Gesetz können auf die betreffenden Straftaten die Todesstrafe als schwerste Sanktion sowie lebenslange Haft, der Entzug öffentlicher Rechte, Vermögensbeschlagnahme und Zwangsaufenthalt folgen („Iranian Parliament“, 2025; „Iran's Parliament“, 2025). In der aktualisierten Fassung wurden auch „die Herstellung, Montage, Einfuhr und Nutzung von Kleinstfluggeräten einschließlich kleiner Drohnen und Quadrokopter“ unter die mit dem Tod bedrohten Straftaten aufgenommen („مجلس طرح“, 2025). Der Gesetzestext differenziert das Strafmaß nach dem „Kontext“ der Tat; insbesondere im Krieg, bei außergewöhnlichen Sicherheitslagen oder einem direkten Angriff eines feindlichen Staates wird es automatisch angehoben.
Einwände des Wächterrats und verfassungsrechtliche Probleme
Nach seiner Verabschiedung im Parlament wurde das Gesetz gemäß Artikel 94 der iranischen Verfassung vom Wächterrat geprüft. Dieser erklärte in seiner Bewertung vom 9. Juli 2025, einige Bestimmungen könnten gegen die iranische Verfassung und grundlegende Prinzipien des islamischen Strafrechts verstoßen, und verwies den Text an das Parlament zurück („New Iran espionage“, 2025; „Iran's crackdown“, 2025). Ratssprecher Hadi Tahan-Nazif kritisierte die unbestimmten Straftatbestände, die unklaren Strafzumessungskriterien und das Fehlen ausdrücklicher Bestimmungen zum Schutz individueller Rechte im Gerichtsverfahren („سخنگوی شورای“, 2025; „ابهامات و ایرادات“, 2025). Tahan-Nazif zufolge „bestehen Unklarheiten bei den Begriffen der Erzeugung von Separatismus und der Schädigung der nationalen Sicherheit“, was legitime Freiheiten einschränken könne („ابهامات و ایرادات“, 2025).
So ist beispielsweise nicht klar definiert, was unter „Kommunikationsformen, die als Hilfe für den Feind gelten können“ zu verstehen ist, welche Medien als feindlich eingestuft werden und welche rechtlichen Grenzen durch die Nutzung von Technologien wie Starlink überschritten werden. Diese Unklarheiten widersprechen sowohl dem Bestimmtheitsgrundsatz im islamischen Strafrecht als auch den Artikeln 32 und 35 der Verfassung. Zudem bedeutet die Möglichkeit, dass jemand allein wegen des Teilens von Bildern oder eines Beitrags in sozialen Medien zum Tode verurteilt werden könnte, einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Strafrecht.
Das Parlament überarbeitete das Gesetz entsprechend den Einwänden des Wächterrats und verabschiedete am 13. und 14. Juli 2025 die aktualisierte Fassung („Iran’s Parliament“, 2025; „Iranian Parliament“, 2025). Auch das revidierte Gesetz weist jedoch weiterhin die meisten grundlegenden Probleme auf. Persischsprachigen Quellen zufolge erklärte Tahan-Nazif zwar, „diese Unklarheiten und Probleme können behoben werden“; die Probleme in der Grundstruktur des Gesetzes bestehen aber fort („ابهامات و ایرادات“, 2025).
Politischer Kontext und Sicherheitsatmosphäre
Der zwölftägige iranisch-israelische Konflikt im Juni 2025 bedeutete für Teheran nicht nur militärische Verluste, sondern offenbarte auch schwerwiegende nachrichtendienstliche Schwächen und Defizite der inneren Sicherheit. Israels gezielte Operationen verursachten schwere Schäden sowohl an Führungszentren der Revolutionsgarde als auch an einigen kritischen Nuklearanlagen. Analysen westlicher Quellen und Berichten der Zeitung The Times zufolge zeigte sich, dass die meisten dieser Angriffe durch im Inneren bereitgestellte Koordinaten und Informationslecks ermöglicht worden waren und Israel seit 2010 Agenten vor Ort in Iran unterhielt („Shaken by depth“, 2025). Dass Israel bei diesen Angriffen zudem nicht nur militärische Einrichtungen, sondern auch Geheimdienstnetzwerke ins Visier nahm, verstärkte innerhalb des Regimes die Sorge über Strukturen, die als „Aktivitäten einer fünften Kolonne“ bezeichnet wurden.
Nach dem Konflikt verhafteten iranische Sicherheitskräfte mehr als 700 Menschen wegen Spionage und Zusammenarbeit mit Israel („Iranian authorities“, 2025; „Shaken by depth“, 2025). Die Teheraner Führung betrachtete diesen Sicherheitseinbruch nicht nur als Bedrohung von außen, sondern auch als Folge innerer Nachlässigkeit, Schwächen und möglicher Kollaboration. Genau in dieser Atmosphäre entstand das neue Gesetz. Der Staat beansprucht mit dieser Regelung nicht lediglich, Maßnahmen gegen ausländische Nachrichtendienste zu treffen; er versucht zugleich, einen Diskurs zu schaffen, der Gesellschaft und Opposition die absoluten Grenzen des „Sicherheitsstaats“ in Erinnerung ruft.
Politische Funktion: Innenpolitische Öffentlichkeit und außenpolitische Rolle
Jede sicherheitsbezogene gesetzliche Regelung in Iran sollte nicht nur als technische Vorschrift, sondern auch als politische Botschaft betrachtet werden. Das neue Spionagegesetz dient in diesem Sinne als Instrument zur Festigung des Narrativs eines belagerten Regimes, insbesondere angesichts der jüngst zunehmenden Regimekritik und gesellschaftlichen Unzufriedenheit. Gesellschaftliches Misstrauen, die Wirtschaftskrise, Korruptionsvorwürfe und Kritik an Defiziten der Staatsführung können mithilfe dieses Gesetzes in den Rahmen eines Sicherheitsrisikos gestellt und kriminalisiert werden. Dies erhöht die Fähigkeit des Regimes, die innere Opposition zu unterdrücken, und eröffnet zugleich die Möglichkeit, Menschen, die keine Loyalität zeigen, als potenzielle Bedrohung einzuordnen.
Außenpolitisch übermittelt das Gesetz an als feindlich betrachtete Akteure, insbesondere Israel und die USA, die Botschaft einer „Nulltoleranz gegenüber Infiltrationsaktivitäten“. Zugleich soll es vor allem den Ländern der Region zeigen, dass Iran seine Reaktionen im Bereich der inneren Sicherheit verschärft und die Kontrolle durch seine Inlandsgeheimdienste verstärkt hat. In diesem Zusammenhang ist das Gesetz nicht nur Gegenstand des Strafrechts, sondern zugleich ein grundlegender Baustein eines neuen Sicherheitsdiskurses in Irans Innen- und Außenpolitik.
Praktische Auswirkungen und strukturelle Grenzen
Obwohl das neue Spionagegesetz auf dem Papier einen harten und umfassenden Sicherheitsmechanismus vorsieht, können die bei seiner Umsetzung auftretenden strukturellen Probleme seine Wirksamkeit begrenzen. Irans Sicherheitsbürokratie leidet seit Langem unter parallelen Geheimdienststrukturen, Kompetenzüberschneidungen und einer mangelhaften Koordination zwischen den Institutionen. Insbesondere die Auseinandersetzungen zwischen dem Geheimdienst der Revolutionsgarde und dem Ministerium für Nachrichtenwesen führen zu einer zersplitterten Produktion nachrichtendienstlicher Erkenntnisse und zur Konzentration des Informationsmonopols bei bestimmten Gruppen. Dies kann bei der Feststellung und dem Nachweis der gesetzlich erfassten Straftaten willkürliche Praktiken begünstigen.
Darüber hinaus schränkt die unzureichende technische Überwachungsinfrastruktur die Fähigkeit der Geheimdienste, Infiltration frühzeitig zu erkennen, erheblich ein. Obwohl das Gesetz symbolisch und politisch eine starke Botschaft sendet, könnte es in der Praxis daher weniger der tatsächlichen Verhinderung von Spionage dienen als vielmehr der Unterdrückung der inneren Opposition und abweichender Denkansätze. Angesichts der rechtlichen Unklarheiten, der unverhältnismäßigen Strafen und der Fragmentierung der Sicherheitsinstitutionen ist erkennbar, dass die Regelung eher zur Sicherung der inneren Stabilität instrumentalisiert werden dürfte, als Iran zu einem widerstandsfähigeren Akteur in Geheimdienstkriegen zu machen.
Fazit
Irans im Juli 2025 in Kraft gesetztes neues Gesetz zur Spionagebekämpfung entstand unmittelbar nach den israelischen Angriffen. Es ist das Ergebnis des Bemühens, nicht nur Sicherheitslücken zu schließen, sondern auch die gesellschaftliche und politische Kontrolle wiederherzustellen. Seine Straftatbestände sind unbestimmt, seine Strafen übermäßig hart und sein Anwendungsrahmen unklar. Dies beeinträchtigt den Grundsatz der Rechtssicherheit und erhöht das Risiko, dass das Gesetz zu einem Instrument zur Unterdrückung oppositioneller Stimmen wird. Berücksichtigt man darüber hinaus die institutionelle Zersplitterung und die strukturellen Probleme der nachrichtendienstlichen Koordination in Iran, erweist sich das Gesetz eher als innenpolitischer Schritt zur Stärkung eines sicherheitsorientierten Diskurses denn als tatsächliche Maßnahme zur Verhinderung ausländischer Infiltration. Die neue Regelung sollte daher weniger als Versuch verstanden werden, Irans nachrichtendienstliche Fähigkeiten zu modernisieren oder durch Strukturreformen zu stärken, sondern vielmehr als kurzfristiges Krisenmanagement und Abschreckungsdemonstration.
Literaturverzeichnis
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Dieser Artikel erschien erstmals am 5. August 2025 bei Platform.
